Anfertigung und Herstellung von orthopädischen Arbeitssicherheitsschuhen

Nach den Sicherheitsbestimmungen S1 – S3

Arbeitssicherheitsschuhe

Fachmännische Hilfe für Arbeitssicherheitsschuhe

Immer mehr Menschen benötigen auch für Ihre Arbeitssicherheitsschuhe unsere fachmännische Hilfe. Durch spezielle Schulungen unserer Mitarbeiter können wir die Zulassung bei den Berufsgenossenschaften zur Anfertigung und Herstellung von orthopädischen Arbeitssicherheitsschuhen sowie Einlagen und Zurichtungen für Arbeitssicherheitsschuhe nach der Sicherheitsbestimmungen S1 – S3 nachweisen.

Arbeitssicherheitsschuh Einlagen und Beratung

 

Bitte beachten Sie


Ihre normalen Krankenkasseneinlagen dürfen nicht in Ihren Arbeitssicherheitsschuhen getragen werden, da Sie Ihren Versicherungsschutz gefährden.

Wir beraten Sie ausführlich und helfen Ihnen die notwendigen Unterlagen für die Kostenübernahme zusammen zu stellen.

Wir stehen Ihnen von Beratung, Beantragung bis zur Fertigung an Ihrer Seite.

 

Wann wird die Arbeitssicherheitsschuhversorgung notwendig?


Arbeitssicherheitsschuh Einlagen und Beratung

Unsere Leistung ist für jeden wichtig, der bereits privat orthopädische Hilfsmittel besitzt und berufsbedingt Arbeitssicherheitsschuhe tragen muss.

Die orthopädischen Einlagen und Zurichtung am Sicherheitsschuh können viele Probleme des kranken Fußes lösen und Ihren Arbeitsalltag wieder erleichtern.

Das heißt, in vorhandenes Schuhwerk werden Hilfsmittel wie zum Beispiel Einlagen, Schmetterlingsrollen, Ballenrollen, Mittelfußrollen, Pufferabsätze, Absatzerhöhungen etc. nach funktionellen und gesundheitlichen Gesichtspunkten integriert.

Diese orthopädischen Elemente müssen baumustergeprüft sein. Bei Nichtbeachtung der Zulassungsvorschriften erlischt Ihr Versicherungsschutz der Unfallversicherung und es liegen Verstöße gegen das Arbeitsschutzgesetz und die Unfallverhütungsvorschriften vor!

 

So kommen Sie zu Ihrer Arbeitssicherheitsschuhversorgung:


Arbeitssicherheitsschuh Einlagen und Beratung

1. Wir nehmen den Auftrag an und überprüfen die Verordnung sowie die bereits vorhandene Schutzausrüstung auf Zulassung nach DGUV 121-191

2. Erstellung aller für die spätere Fertigung notwendigen Unterlagen.

3. Wir übergeben Ihnen die Unterlagen und geben Ihnen Hinweise zur Beantragung des zuständigen Kostenträgers

4. Wir überprüfen die ausgefüllten Unterlagen auf Vollständigkeit.

5. Wir erstellen ein Kostenangebot zur Beantragung auf Kostenübernahme beim zuständigen Kostenträger

6. Wir beginnen mit der Fertigung nach der Genehmigung.

7. Wir übergeben Ihnen Ihr Hilfsmittel und weisen Sie in den Gebrauch und die Handhabung ein.

Wir besitzen die erforderlichen Zulassungen.

 

Kontakt


Wir beraten Sie ausführlich und helfen Ihnen die notwendigen Unterlagen für die Kostenübernahme zusammen zu stellen.

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